Muss ich für meine Behandlung etwas bezahlen?

Für die Heilmittelverordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages festgelegt, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung. Über den geleisteten Betrag erhältst du eine Quittung.

Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr leisten keine Zuzahlung. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.