Fragen
UND ANTWORTEN
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UND ANTWORTEN
– Gültige Verordnung (nicht älter als 28 Tage)
– FFP2 Maske
– Großes Handtuch
– Bequeme Kleidung
– Behandlungsrelevante Berichte vom Arzt
Für die Heilmittelverordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages festgelegt, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung. Über den geleisteten Betrag erhalten Sie eine Quittung.
Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr leisten keine Zuzahlung. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Ja, wir haben ein Wellness-Angebot aus dem Sie wählen können als auch auch Heilpraktiker für Physiotherapie in jeder Praxis, sodass alle Leistungen, die in der Physiotherapie üblich sind, auch ohne Verordnung auf Selbstzahler-Basis ausgeführt werden können. Heilpraktiker Leistungen können von der Krankenkasse bezuschusst oder übernommen werden. Informieren sie sich herzu bei Ihrer Krankenkasse.
Ja, in unsereren Praxen Enger und Herford haben wir ausgebildete Säuglings- und Kindertherapeut*innen, mit langjähriger Erfahrung.
Ja, wir bieten auch Hausbesuche an. Bei Hausbesuchen ist es zwingend notwendig, dass der Hausbesuch Teil der Verordnung ist. Andernfalls ist dies aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.
Kontaktieren Sie uns mindestens 24 Stunden im Voraus, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden und deshalb nicht neu vergeben werden können, mit einer Ausfallrechnung berechnet werden.
Leider bekommen wir für den Ausfall keinerlei Vergütung von den Krankenkassen. Wir bemühen uns selbstverständlich den Termin anderweitig zu vergeben. Sollte uns das gelingen, werden wir Ihnen den Ausfall nicht in Rechnung stellen.
Generell versuchen wir Sie bei einem Therapeuten einzuplanen, es sei denn, Sie wünschen die Abwechslung. Bei krankheitsbedingten Ausfällen und in Urlaubszeiten kann es zu einem Wechsel kommen, dies sprechen wir nach Möglichkeit vorher mit Ihnen ab.
Es kann vorkommen, dass Patient/in und Therapeut/in keinen Zugang zueinander finden. Wenden Sie sich in so einem Fall vertrauensvoll an unsere Rezeptionskraft, sie wird ganz bestimmt und diskret Termine bei einem anderen Therapeuten für sie finden.
Gerne können unsere Rezeptionskräfte für Sie Termine bei einer Therapeutin festlegen.
Sie können die Behandlung als Selbstzahler gerne bei uns fortführen. Besprechen Sie dies gerne direkt mit Ihrem*Ihrer Therapeut*in oder an der Rezeption.
– eine gültige Verordnung bei Kassenrezepten (nicht älter als 28 Tage)
– Med. Maske (FFP2-Maske)
– großes Handtuch
– bequeme Kleidung
– behandlungsrelevante Berichte vom Arzt
Für die Heilmittelverordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages festgelegt, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung. Über den geleisteten Betrag erhalten Sie eine Quittung.
Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr leisten keine Zuzahlung. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Ja, wir haben Heilpraktiker für Physiotherapie in jeder Praxis, sodass alle Leistungen, die in der Physiotherapie üblich sind, auch ohne Verordnung auf Selbstzahler-Basis ausgeführt werden können. Heilpraktiker Leistungen können von der Krankenkasse bezuschusst oder übernommen werden. Informieren sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse. Darüber hinaus bieten wir ein umfangreiches Wellnessangebot an, welches ebenfalls unter die Selbstzahler-Leistungen fällt.
Ja, wir bieten auch Hausbesuche an. Bei Hausbesuchen ist es zwingend notwendig, dass der Hausbesuch Teil der Verordnung ist. Andernfalls ist dies aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.
Kontaktieren Sie uns mindestens 24 Stunden im Voraus, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden und deshalb nicht neu vergeben werden können, mit einer Ausfallrechnung berechnet werden.
Leider bekommen wir für den Ausfall keinerlei Vergütung von den Krankenkassen. Wir bemühen uns selbstverständlich den Termin anderweitig zu vergeben. Sollte uns das gelingen, werden wir Ihnen den Ausfall nicht in Rechnung stellen.
Generell versuchen wir Sie bei einem Therapeuten einzuplanen, es sei denn, Sie wünschen die Abwechslung. Bei krankheitsbedingten Ausfällen und in Urlaubszeiten kann es zu einem Wechsel kommen, dies sprechen wir nach Möglichkeit vorher mit Ihnen ab.
Es kann vorkommen, dass Patient/in und Therapeut/in keinen Zugang zueinander finden. Wenden Sie sich in so einem Fall vertrauensvoll an unsere Rezeptionskraft, sie wird ganz bestimmt und diskret Termine bei einem anderen Therapeuten für sie finden.
Gerne können unsere Rezeptionskräfte für Sie Termine bei einer Therapeutin festlegen.
Sie können die Behandlung als Selbstzahler gerne bei uns fortführen. Besprechen Sie dies gerne direkt mit Ihrem*Ihrer Therapeut*in oder an der Rezeption.