#FAQ

Fragen und Antworten

Willkommen bei AVEO Physio – deiner Anlaufstelle für ganzheitliches Wohlbefinden durch erstklassige Physiotherapie und Krankengymnastik!

AVEO Physio ist mehr als nur ein Ort der Genesung; es ist eine Gemeinschaft, die dich unterstützt und motiviert.
Wir sind stolz darauf, mit dir zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass du die bestmögliche Therapie erhältst.

Hier findest du Antworten auf die Fragen, die dir am Herzen liegen. Von Behandlungen bis hin zu Terminvereinbarungen – haben wir die FAQs zusammengestellt, um dir ein klares Bild davon zu geben, was dich bei uns erwartet. Entdecke, wie wir dir helfen können, dich wieder stark und beweglich zu fühlen. Schau dir unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zu AVEO Physio an und starte deine Reise zu einem besseren Wohlbefinden!

Physiotherapie: Ein Weg zu mehr Bewegung und Lebensfreude
Physiotherapie, früher auch Krankengymnastik, ist eine medizinische Fachdisziplin, die sich mit der Behandlung von Krankheiten und Verletzungen des Bewegungsapparates beschäftigt.

Durch spezifisches Training und der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln mit aktiven, als auch passiven Therapieformen, soll die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden.

  • eine gültige Verordnung bei Kassenrezepten (nicht älter als 28 Tage)
  • großes Handtuch
  • bequeme Kleidung
  • behandlungsrelevante Berichte vom Arzt

Für die Heilmittelverordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages festgelegt, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung. Über den geleisteten Betrag erhältst du eine Quittung.

Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr leisten keine Zuzahlung. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.

Ja, wir haben Heilpraktiker für Physiotherapie in jeder Praxis, sodass alle Leistungen, die in der Physiotherapie üblich sind, auch ohne Verordnung auf Selbstzahler-Basis ausgeführt werden können. Heilpraktiker Leistungen können von der Krankenkasse bezuschusst oder übernommen werden. Falls du Privat- Voll- oder Zusatzversichert bist übernimmt deine Versicherung sehr wahrscheinlich die Kosten.

Informiere dich hierzu bei deiner Krankenkasse oder sprich uns an. Darüber hinaus bieten wir ein umfangreiches Wellnessangebot an, welches ebenfalls unter die Selbstzahler-Leistungen fällt.

Ja, wir bieten auch Hausbesuche an. Bei Hausbesuchen ist es zwingend notwendig, dass der Hausbesuch Teil der Verordnung ist. Andernfalls ist dies aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.

Kontaktiere uns mindestens 24 Stunden im Voraus, wenn du deinen Termin nicht wahrnehmen kannst. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden und deshalb nicht neu vergeben werden können, mit einer Ausfallrechnung berechnen.

Leider bekommen wir für den Ausfall keinerlei Vergütung von den Krankenkassen. Wir bemühen uns selbstverständlich den Termin anderweitig zu vergeben. Sollte uns das gelingen, werden wir den Ausfall nicht in Rechnung stellen.

Generell versuchen wir dich bei dem gleichen Therapeuten einzuplanen, es sei denn, du wünschst die Abwechslung. Bei krankheitsbedingten Ausfällen und in Urlaubszeiten kann es zu einem Wechsel kommen, dies sprechen wir nach Möglichkeit vorher mit dir ab.

Es kann vorkommen, dass Patient/in und Therapeut/in keinen Zugang zueinander finden. Wende dich in so einem Fall vertrauensvoll an unsere Rezeptionskraft, sie wird ganz bestimmt und diskret Termine bei einem anderen Therapeuten für dich finden.

Gerne können unsere Rezeptionskräfte für dich Termine bei einer Therapeutin festlegen.

Du kannst die Behandlung als Selbstzahler gerne bei uns fortführen. Besprich dies gerne direkt mit deinem Therapeut*in oder an der Rezeption.

Hast du noch Fragen? Dann nutze gerne unser Kontaktformular.